Kosten für Selbstzahler und IGeL-Leistungen
- Klnische Hypnose, Biofeedback, Logotherapie -
- Die Kosten entsprechen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Therapieeinheiten: 25, 50, 100 oder 150 Minuten
- Ticket à 25 Minuten: 50,23 €
- Entspannungstechniken und Biofeedback kosten nach erforderlichem zeitlichen Aufwand (bei Wiederholungen deutliche
Ermäßigung)
- Unzeit-Zuschlag pro 25 Minuten: ab 18:00 Uhr oder samstags: 5,00 €
- Eine verbindliche Reservierung erfolgt mit Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung (keine Vorauszahlung
erforderlich)
- Eine Kündigung reservierter Termine muss rechtzeitig mindestens 48 Werktagsstunden vor dem Termin erfolgen
(Anrufbeantworter)
- Die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist hat eine Rechnungsstellung mit 50% des Verdienstausfalls zur Folge
IGeL-LEISTUNGEN - WAS SIND DIE VORTEILE?
- Die Freiheit von den Vorgaben gesetzlicher Kassen und Privatkassen erlaubt die individuelle Abstimmung von Dauer und
Sitzungsfrequenz mit Ihren persönlichen Bedürfnissen. Sie sind insbesondere nicht auf den üblichen Rhythmus der wöchentlichen 50-minütigen Sitzung eingeschränkt. Sie können also gerade zu Beginn
intensiver, später auch entspannter, Ihren Therapieprozess gestalten!
- Sie und ich sind frei in der Methodenwahl. Ich kombiniere alle meine bewährtesten Methoden! Die Kassen würden das so nicht erlauben! Das macht mir und Ihnen Freude!
- Sie haben evtl. kürzere Wartezeiten auf den Therapieplatz (was leider nur für ein kleines Kontingent möglich
ist).
- Sie können beginnen, ohne auf eine Genehmigung zu warten!
- Sie wissen, was Sie wollen, arbeiten an konkreten Zielen und kommen dort früher an!
- Therapien von Selbstzahlern sind nachweislich kürzer und effektiver!
- Weniger Bürokratie! Keine Antragsformulare!
- Flexiblere Termingestaltung, auch mehrfach die Woche, z.T. auch an Abendstunden oder Samstags möglich (Unzeit-Zuschlag
beachten).
- Kein Datenleck! Keine Weitergabe von Daten an Versicherungen oder Behörden! Das kann sehr wichtig vor der Verbeamtung oder vor dem
Abschluss bestimmter Versicherungen sein, wie Berufsunfähigkeit, Privatkrankenversicherung).
- Krankheitsbehandlungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.